Was passiert bei einer Covid-19-Erkrankung, wenn eine künstliche Beatmung notwendig wird, diese aber durch eine Patientenverfügung ausgeschlossen wurde?
Diese Frage verunsichert derzeit viele Menschen. Die Mitarbeiter der Caritas stellen fest: Eine Patientenverfügung schließt eine intensivmedizinische Behandlung und künstliche Beatmung bei Covid 19 nicht aus.
Um sämtliche Fragen im Kontext von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu klären, gibt es den LebensFaden – ein Gesprächsangebot der Caritas Rottenburg-Stuttgart.
Gudrun Hörmann, eine der von der Caritas Schwarzwald-Gäu geschulten Expertinnen, informiert an diesem Abend über das Projekt LebensFaden und die Grundlagen der christlichen Patientenvorsorge.